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04.02.2022

Transformationskonzept: Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie wird mit bis zu 60% gefördert

Neues Förderprogramm für die Dekarbonisierung von Unternehmen. Ein Weg zur Klimaneutralität Ihres Unternehmens, der sich lohnt!

Die bisherige BMWi-Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ heißt nun Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (BEW).

Den bereits bestehenden vier Modulen wurde ein weiteres Modul (Modul 5) hinzugefügt:

 

Die Förderung der Erstellung von Transformationskonzepten


 

Was ist ein Transformationskonzept?

Unter Transformation versteht man den Prozess der Veränderung vom einem aktuellen IST-Zustand hin zu einem angestrebten SOLL-Zustand in der näheren Zukunft. Ein Transformationskonzept im Sinne des Modul 5 ist die Entwicklung einer Strategie für das eigene Unternehmen mit dem Ziel einer zukünftigen Treibhausgasneutralität unter fachlicher Einbindung externer Experten.



Die wichtigsten Details:

 

Was ist das Ziel der Förderung?

Diese Förderung unterstützt Sie bei der langfristigen Planung und Umsetzung einer unternehmenseigenen Energiewende bis hin zur Klimaneutralität (Transformation).

 

Was sind die Anforderungen?

In dem Transformationskonzept sind zu beschreiben und zu formulieren:

  • CO2-Bilanz (IST-Zustand): Darstellung der CO2-Emissionen im Basisjahr

  • Zielsetzung (SOLL-Zustand): Formulierung eines CO2-Neutralität-Ziels von mindestens 40% für die nächsten zehn Jahre bis spätestens 2045

  • Maßnahmen: Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation vom IST- zum SOLL-Zustand

  • Einsparkonzept: Mindestens eine investive Maßnahme aus Modul 4 der Bundesförderung für „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“

  • Implementierung: Verankerung des Transformationskonzepts in die Unternehmensstruktur

 

Was wird gefördert?

  • Die Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz

  • Die Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen

  • Die Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen

  • Mögliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Konzeptes stehen

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in Deutschland.

 

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderquote beträgt 50% der beihilfefähigen Kosten, für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 60%. Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 80.000 EUR.



Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Erstellung des Transformationskonzeptes und managt für Sie den Förderantrag. Haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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