Energieaudit
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Überprüfung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz eines Unternehmens. Die Norm legt die Anforderungen und Empfehlungen für die Durchführung von Energieaudits fest, deckt verschiedene Aspekte wie Auditkriterien, Planung und Durchführung sowie die erforderliche Qualifikation der Auditoren ab. Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ergibt sich in der Europäischen Union aus der Energieeffizienzrichtlinie (EED), die alle großen Unternehmen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle vier Jahre) ein Energieaudit durchzuführen.
Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 bietet Unternehmen nicht nur die Möglichkeit, gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, sondern auch erhebliche Energie- und Kosteneinsparungen zu realisieren und ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Ziele eines Energieaudits nach DIN EN 16247:
Identifizierung von Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz, Bewertung des Energieverbrauchs und der Energieeffizienz von Gebäuden, Prozessen und Anlagen, Erstellung eines Berichts mit Empfehlungen für Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen.
Pflicht zur Durchführung:
Große Unternehmen: Alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und/oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro sind verpflichtet, regelmäßige Energieaudits durchzuführen. (EDL-G)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Für KMU ist das Energieaudit nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, um Energieeffizienzpotenziale zu identifizieren und zu nutzen.
Bitte beachten Sie: Neben den oben dargestellten Grenzen sind nach der Einführung des Energieeffizienzgesetztes nun auch weitere (energieintensive) Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag "Das-energieeffizienzgesetz-und-seine-Auswirkungen-für-Unternehmen"
Durchführung eines Energieaudits:
Vorbereitung: Bestimmung des Umfangs des Audits, Auswahl qualifizierter und unabhängiger Auditoren, Sammlung relevanter Energiedaten und Informationen über die zu auditierenden Bereiche.
Datenerhebung und -analyse: Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs, Untersuchung der Energieflüsse und Identifizierung von Hauptenergieverbrauchern, Bewertung der Effizienz von Anlagen und Prozessen.
Vor-Ort-Begehung: Begehung der Anlagen und Überprüfung der Betriebsbedingungen, Gespräche mit dem Personal zur Ermittlung von Betriebspraktiken und zur Identifizierung von Einsparpotenzialen.
Berichterstattung: Erstellung eines Auditberichts, der eine detaillierte Analyse des Energieverbrauchs, identifizierte Einsparpotenziale und Empfehlungen für Effizienzmaßnahmen umfasst.
Umsetzung und Überwachung: Planung und Implementierung der empfohlenen Maßnahmen, Überwachung der Energieeinsparungen und Bewertung der Effizienzverbesserungen.
Wichtige Aspekte:
Qualifikation der Auditoren: Die Auditoren müssen über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügen, um ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247 durchzuführen.
Unabhängigkeit: Das Energieaudit sollte von unabhängigen und objektiven Auditoren durchgeführt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Regelmäßigkeit: Energieaudits müssen alle vier Jahre durchgeführt werden, um kontinuierliche Verbesserungen der Energieeffizienz sicherzustellen.
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