Nachhaltigkeitsmanagement
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Transparenz und Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Sie erweitert die bestehenden Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und soll sicherstellen, dass Unternehmen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft sowie über die Risiken, die der Klimawandel und andere Nachhaltigkeitsthemen für sie darstellen, berichten. Die CSRD ist Teil des europäischen Green Deals und der Strategie für nachhaltiges Wachstum. Hier sind die grundlegenden Anforderungen an einen CSRD-Nachhaltigkeitsbericht:
Die CSRD stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer umfassenderen und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU dar. Unternehmen sollten sich auf die Implementierung der erforderlichen Prozesse und Systeme vorbereiten, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden. Es wird erwartet, dass die genauen Berichtsstandards und -anforderungen weiterentwickelt und verfeinert werden, daher ist es wichtig, die Entwicklungen in diesem Bereich aktiv zu verfolgen.
1. Erweiterter Anwendungsbereich
Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur NFRD erheblich. Sie gilt nicht nur für große börsennotierte Unternehmen, sondern auch für alle großen Unternehmen, börsennotierte KMU (kleine und mittlere Unternehmen), sowie Unternehmen bestimmter Branchen unabhängig von ihrer Größe.
2. Detaillierte Berichtspflichten
Unternehmen müssen über ihre tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft berichten, einschließlich Aspekte wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Verschmutzung, Biodiversität, Menschenrechte und Arbeitnehmerbelange.
Die Berichterstattung muss sowohl retrospektive Leistungsdaten als auch zukunftsorientierte Informationen umfassen, einschließlich der Strategie des Unternehmens, seiner Ziele in Bezug auf Nachhaltigkeit und der Rolle der Geschäftsleitung bei der Verfolgung dieser Ziele.
3. Konformität mit Standards
Die Berichte müssen in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission entwickelten oder angenommenen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards erstellt werden. Diese Standards sollen Klarheit und Vergleichbarkeit gewährleisten.
4. Digitales Format
Die CSRD verlangt, dass die Nachhaltigkeitsberichte in einem digitalen, "maschinenlesbaren" Format veröffentlicht werden, um die Zugänglichkeit und Analyse der Daten zu erleichtern.
5. Prüfungspflicht
Unter der CSRD müssen die Nachhaltigkeitsberichte einer externen Prüfung unterzogen werden, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Dies stellt eine wesentliche Änderung im Vergleich zur NFRD dar, unter der eine solche Prüfung nicht obligatorisch war.
6. Integration in den Managementbericht
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll in den Managementbericht des Unternehmens integriert werden, anstatt als separater Bericht veröffentlicht zu werden. Dies soll die Bedeutung der Nachhaltigkeit im Rahmen der gesamten Geschäftsstrategie und -operationen hervorheben.
7. Doppelte Wesentlichkeit
Die CSRD betont das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit", was bedeutet, dass Unternehmen sowohl berichten müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Geschäftsoperationen beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), als auch wie ihre Geschäftsoperationen die Umwelt und die Gesellschaft beeinflussen (externe Wesentlichkeit).
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